Versorgungsamt für die Stadt Herne
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese durch das Referat Soziales, Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten feststellen lassen. Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).
Was ist eine Behinderung?
Menschen sind behindert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können.
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 haben Sie Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Welche Rechte haben Sie mit einem Schwerbehindertenausweis?
Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie unter anderem folgende Vergünstigungen in Anspruch nehmen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in Öffentlichen Verkehrsmitteln
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden:
- G erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)
- aG außergewöhnliche Gehbehinderung (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung und
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- B Berechtigung für eine ständige Begleitung (unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel)
- RF Ermäßigung des Rundfunkgebührenbeitrags
- H Hilflosigkeit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und
- Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)
- Bl Blindheit (unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)
- - Gl Gehörlosigkeit (unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteiligung)
Wo bekommen Sie ein Antrags-Formular?
Antrags-Formulare erhalten Sie
- im Servicebüro im Dienstgebäude Vattmannstr. 2 – 8, 45879 Gelsenkirchen
- in den Bürgercentern.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, Anträge und weitergehende Informationen über die Internetseite der Bezirksregierung Münster herunterzuladen.
Im Servicebüro des Dienstgebäudes Vattmannstr. 2 – 8 werden Ihre Anträge entgegengenommen, Beiblätter ausgehändigt und Bescheinigungen für die Gebühreneinzugszentrale ausgestellt. Dort können Sie Ihren alten Schwerbehindertenausweis (ausgestellt vor dem 01.09.2014) auch verlängern lassen.
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat
Ab dem 01.09.2014 werden alle neuen Schwerbehindertenausweise im Scheckkartenformat ausgestellt. Die neuen Ausweise werden zentral erstellt und ausschließlich auf dem Postweg übersandt. Eine sofortige Ausstellung oder Abholung ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Persönliche Vorsprachen beim Referat Soziales – Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten - sind insoweit nicht erforderlich.
Auch nach Einführung der neuen Ausweise bleiben die alten Schwerbehindertenausweise weiterhin uneingeschränkt gültig. Eine Verlängerung der alten Ausweise ist möglich, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Ein Umtausch ist nicht erforderlich. Wenn Sie Ihren alten Ausweis jedoch umtauschen möchten, müssen Sie sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Für den Umtausch wird ein Farbfoto in Passbildgröße benötigt. Das Foto ist mit dem Hinweis „Ausweis im Scheckkartenformat“ unter Angabe des Geschäftszeichens dem Referat Soziales – Abteilung für Schwerbehindertenangelegenheiten 50/6 – zu übersenden.
(Quelle: Homepage der Stadt Gelsenkirchen am 21.05.2019)