Versorgungsamt für die Stadt Bochum

Zu den wichtigsten Aufgaben der Versorgungsverwaltung gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. Im entsprechenden Verfahren stellt die Versorgungsverwaltung auch den Grad der Behinderung fest. Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche). Bei ihrer Entscheidung stützt sich die Versorgungsverwaltung auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB IX).

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können Sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).

(Quelle: Homepage des Versorgungsamtes für die Städte Bochum, Dortmund und Hagen am 21.05.2019)