Stadt Herne-Fachbereich Soziales Abt. Sonstige Hilfen und Wohnen - Fahrdienst der Stadt Herne

Fahrdienst der Stadt Herne für Menschen mit Behinderungen: Berechtigt den Fahrdienst in Anspruch zu nehmen sind Menschen mit Behinderungen, die dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sind und bei denen das Versorgungsamt das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG) zuerkannt hat und deren Einkommen unterhalb der in den Richtlinien bestimmten Einkommensgrenze liegt. Nicht berechtigt sind Menschen mit Behinderungen, die Halter eines Kraftfahrzeuges sind. Der Fahrdienst kann für alle Fahrten des täglichen Lebens benutzt werden. Hierbei soll dem Menschen mit Behinderungen insbesondere der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht bzw. erleichtert werden. Fahrten z. B. für Arztbesuche und für schulische oder berufliche Zwecke sind im Rahmen des Fahrdienstes der Stadt Herne nicht möglich.

Anträge auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises zur Nutzung des Beförderungsdienstes und Anträge auf Ausstellung von Fahrgutscheinen können unter Vorlage der notwendigen Nachweise bei der Stadt Herne – Fachbereich Soziales – gestellt werden. Hierbei erfolgt eine Einkommensüberprüfung. Bei Bewilligung des Antrages können grundsätzlich alle geeigneten Fahrdienste in Anspruch genommen werden. Die Nutzungsberechtigten können acht Fahrgutscheine pro Monat im Wert von maximal 17,50 Euro pro Fahrt erhalten. Den 17,50 Euro übersteigenden Fahrpreis trägt der Fahrgast selbst.