Schule am Leithenhaus

Unsere Schulordnung

Wir wollen eine Schule, in der wir gerne miteinander kommunizieren, lernen, arbeiten und leben! Wir wollen eine Schule, in der sich alle wohl fühlen und ohne Angst zur Schule kommen können. Wir wollen unsere Schule mit Freude, Spaß und Kreativität gestalten. Deshalb sind für uns wichtig:

  • Respekt:Wir gehen respektvoll miteinander um.
  • Rücksicht: Wir nehmen Rücksicht aufeinander.
  • Freundlichkeit: Wir gehen freundlich miteinander um.
  • Zusammenarbeit: Wir helfen uns und arbeiten gemeinsam.
  • Sicherheit: Wir lehnen Provokation und Gewalt ab.
  • Verantwortung: Wir übernehmen Verantwortung für uns  und unsere Schule mit ihren Räumen, Geräten und Möbeln.
  • Zuverlässigkeit: Wir nehmen Regeln und Aufgaben ernst.

Rahmenbedingungen

Im Gemeinsamen Unterricht (GL) besuchen hörgeschädigte Schüler eine allgemeine Schule an ihrem Wohnort und werden dort durch einen Sonderpädagogen ihrem Förderbedarf entsprechend betreut. Die Richtlinien der jeweiligen Schulform gelten für den hörgeschädigten Schüler als verbindlich.

Unsere Ziele

Wir unterstützen den hörgeschädigten Schüler bei der Integration in die Regelschule und beim Erreichen des angestrebten Schulabschlusses. 

Wir fördern den hörgeschädigten Schüler beim Ausbau seiner auditiven Wahrnehmung und der phonologischen Bewusstheit und seiner sprachlichen Kompetenzen und Kommunikationsstrukturen.

  • Förderung der phonologischen Bewusstheit, vor allem in den Bereichen Hörgedächtnis und Lautdiskrimination
  • Förderung hörtaktischen Verhaltens und Ausdauer der Kommunikationskompetenz
  • Förderung der Lautsprachkompetenz in den Bereichen Artikulation, Syntax, Grammatik und Wortschatz
  • Förderung der Schreib- und Lesekompetenz

Wir legen Wert darauf, dass die von uns betreuten Schüler eine positive Identität als Hörgeschädigte entwickeln.

  • Aufklärung über die individuelle Hörschädigung und deren Auswirkungen im Bereich Hören und Kommunikation
  • Möglichkeiten und Grenzen der Hörtechnik (Hörgeräte /CI)
  • Einsatz technischer Hilfsmittel (FM- Anlage) im Unterricht
  • Kontakt mit anderen hörgeschädigten Schülern in Regelschulen innerhalb der „Eltern- Kind- Veranstaltungen“ an der Hörgeschädigtenschule (2 mal jährlich)
  • Lernangebote durch einen Audiotherapeuten zu Problemkreisen wie z. B.  „Eigen- und Fremdwahrnehmung, Kompetenztraining“ während einer „Eltern-Kind-Veranstaltung“ (in Planung)

Wir klären Mitschüler, Regelschullehrer und Eltern über die Probleme von Hörgeschädigten auf. Verschiedene inner- und außerschulische Angebote sollen das Umfeld für die besondere Situation Hörgeschädigter sensibilisieren.

  • Information der Regelschullehrer über die individuelle Hörschädigung, den Einsatz der Hörtechnik, hörgeschädigtenspezifischer Unterrichtsmethoden und den Nachteilsausgleich im Rahmen von pädagogischen Konferenzen oder Einzelberatungen
  • Gestaltung und Durchführung von Unterrichtseinheiten in Kooperation mit den Klassenlehrern zum Thema „Hören – Hörschädigung“
  • Mithilfe bei den Unterrichtsvorbereitungen unter fachpädagogischen Aspekten
  • Informationstag an der Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation für alle Regelschullehrer zu den Bereichen Hörschädigung, Hörtechnik und didaktisch -methodische Maßnahmen  (1 mal jährlich)
  • Elternberatung bzgl. der angemessenen Einschätzung des jeweiligen Lern- und Leistungsniveaus und dem Aufzeigen möglicher Lernhilfen

Hospitation an der Förderschule Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation für Schüler, Eltern und Regelschullehrer sind nach Anmeldung jederzeit möglich!

(Homepage der Schule am Leithenhaus)