Willkommen bei der Fahrschule Helesch aus Bochum!
Unsere Fahrschule besteht seit dem Jahr 1979. Persönlicher Kontakt und eine individuelle Betreuung wird bei uns groß geschrieben. Wir stehen für eine kompetente Ausbildung zu fairen Preisen mit überdurchschnittlichen Prüfungsergebnissen.
Seit 1990 sind wir zusätzlich auf die Aus- und Weiterbildung körperlich eingeschränkter Menschen spezialisiert. In dieser Zeit ermöglichten wir Menschen den Erwerb eines Führerscheins unter Anderem mit Querschnittslähmung, Amputation von Gliedmaßen, Kleinwuchs, Schlaganfall und vielen mehr.
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten näher zu unserem Unternehmen und unseren Leistungen. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen behilflich sein können.
Führerschein für Menschen mit Handicap
Unser besonderes Plus!
Behindertenausbildung
Der Führerschein gibt den Menschen ein gutes Stück Freiheit, gerade körperbehinderte Menschen sollen die Mobilität erhalten, die sie brauchen. Körperliche Mängel und Beeinträchtigungen müssen nicht den Verzicht auf den Führerschein bedeuten.
Viele Behinderungen lassen es zu - zum Teil mit Hilfsmitteln und Zusatzeinrichtungen - ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Unsere Fahrschule verfügt über langjährige Erfahrung in der Ausbildung körperbehinderter Menschen. Die Mitarbeiter/Innen in der Fahrschule bemühen sich um eine ruhige, qualifizierte und dennoch zwangslose Ausbildung. Die Räume der Fahrschule sind behindertenfreundlich. Auch für Rollstuhlfahrer/innen ist die Fahrschule gut erreichbar.
Behinderten-Ausbildung der Fahrschule bedeutet:
- behindertengerechte Fahrzeuge und Räumlichkeiten
- viele Jahre Berufserfahrung
- umfassende Beratung auch über technische Kfz-Hilfen, behördliche und medizinische Voraussetzungen
- Direkte Abrechnung mit den Kostenträgern
- Verbandsfahrschule
- Zusammenarbeit mit Behörden, Arbeitsämtern, Behinderteneinrichtungen und namhaften Behindertenwerkstätten
Behinderten-Ausbildung der Fahrschule umfasst:
- Führerscheinausbildung in Theorie und Praxis
- Umschulung von Führerscheininhaber/innen auf Behindertenfahrzeug
- Vorbereitung von notwendigen Begutachtungen
- Umfassende Beratung in allen Fragen um den Führerschein, Behördenangelegenheiten, bei möglichen Anträgen für die Kostenträger, bei technischen Kfz-Hilfen und Fahrzeugbeschaffungen.
- Verbandsfahrschule
- Nachschulungskurse im Rahmen des Führerscheins auf Probe für Behinderte
In der Fahrschule wurden bisher Menschen mit folgenden Behinderungen in Theorie und Praxis ausgebildet:
- Querschnittlähmungen (Para- und Tetraplegie)
- Halbseitigen Lähmungen (Hemiplegie)
- Bein- und Armamputationen
- Multiple Sklerose
- Kleinwuchs
- Conterganschädigungen
- Spina Bifida
- Morbus Bechterew
- Schlaganfall
- Kinderlähmung
- Glasknochen (Osteogenesis Imperfecta)
- Intelligenzstörungen
- Rückenmarkserkrankungen
Nicht immer gelingt es, mit der Ausstattung der Fahrschule alle Behinderungen im Fahrschulfahrzeug auszugleichen, so dass individuelle Lösungen gefunden und zum Teil für jeden Einzelnen spezielle Umrüstungen und Einbauten vorgenommen werden.
Wenn Sie bereits einen Führerschein haben...
Einige haben einen Führerschein erworben bevor sie körperbehindert wurden. Wir helfen gern bei der Umschulung auf ein entsprechend umgerüstetes Fahrzeug. Der ursprünglich erworbene Führerschein behält auch weiterhin seine Gültigkeit, wenn der Zulassungsstelle eine entsprechende Mitteilung gemacht wurde und gegebenenfalls die erforderlichen Auflagen oder Beschränkungen eingetragen wurden. Bei der Abwicklung der notwendigen behördlichen Formalitäten können wir behilflich sein. Ihre individuellen Voraussetzungen werden berücksichtigt und das Fahrzeug, wenn möglich, gegebenenfalls speziell umgerüstet.
Wenn Sie noch keinen Führerschein haben...
Wir bilden Sie auf einem behindertengerechten Fahrzeug aus. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei allen Formalitäten. Ihre individuellen Voraussetzungen werden berücksichtigt und das Fahrzeug, wenn möglich, gegebenenfalls speziell umgerüstet.
Die Entscheidung, ob ein Führerschein erworben werden darf obliegt der Zulassungsstelle. Grundlage einer jeden Entscheidung ist ein fachärztliches Gutachten. Die Behörde kann weitere Gutachten, z.B. ein medizinisch-psychologische oder das eines Gutachters für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Häufig wird der Führerschein mit Auflagen und Beschränkungen versehen, z.B. Automatik-Fahrzeug, zusätzliche Spiegel, Spezialeinrichtungen zum Lenken, Blinken, Gasgeben und Bremsen.
Finanzielle Hilfen
Es gibt u.U. die Möglichkeit, Zuschüsse zum Erwerb des Führerscheins zu erhalten. Wenn die Fahrerlaubnis zur Berufsausübung, Berufsausbildung oder aus anderen beruflichen Gründen notwendig ist, übernimmt evtl. der Träger der Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, der Landschaftsverband oder das Arbeitsamt die Kosten. Bei anderen Gründen kann es finanzielle Hilfen über das Sozialamt oder die Hauptfürsorgestelle geben. Höhe und Art der Zuschüsse hängen aber jeweils vom Einzelfall ab. Wir sind gern bereit, bei der Beantragung von Finanzhilfen zu beraten.